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Anmeldung

Denkt daran, dass ihr eure ukrainischen Gäste anmelden müsst.

  • Das neueste Infoblatt der Stadt Radebeul (deutsch/ukrainisch) (Stand 23.5.2022) findet ihr hier. Ein Merkblatt über Rechte und Pflichten hat das BMI veröffentlicht (deutsch/ukrainisch/englisch).
  • in Radebeul im Einwohnermeldeamt (persönlich).
    Die Sondertermine, bei denen ukrainische Übersetzer anwesend sind, stehen auf der Webseite der Stadt. Mitzubringen sind die Pässe. Sind für Kinder nur Geburtsurkunden vorhanden, müssen diese möglichst bald von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden. Eine Liste von offiziellen Übersetzern findet man unter der Suchangabe Ukrainisch/Russisch und Dresden auf der Seite der Landesjustizverwaltung.
    Danach erhaltet ihr die für alle anderen Aktionen die wichtige Meldebestätigung.
  • in Meißen beim Ausländeramt (per email, oder per Telefon 03521-725-1770).
    Diese Anmeldung ist wichtig für den Bezug von staatlichen Leistungen und der Aufenthaltsberechtigung nach §24 Aufenthaltsgesetz. Gebraucht werden Meldebestätigung und Passkopie jeder Person. Bitte schickt diese Formulare selber direkt dorthin sobald ihr sie habt - es beschleunigt alles sehr. Eine weitere wichtige Information, die das Amt braucht, ist der Geburtsort. Der ist im Pass nicht übersetzt und gibt das Gebiet (Обл) und nicht die Stadt an. Bittet eure Gäste dieses für euch zu übersetzen.

    Nur bis Ende Mai 2022: Das Ausländeramt schickt dann per Post die Formulare für die Leistungsbeantragung zu und vergibt dafür ein 6 stelliges Aktenzeichen UKRxxx. Dort wird nach der Vermögensverhältnissen gefragt. Bitte mit dem Stand vor der Flucht ausfüllen und angeben, ob noch Zugriff auf die Vermögenswerte besteht oder nicht. Das gilt insbesondere für Eigentumswohnungen und Autos, Geldbestände auf Konten, etc. Der Antrag ist nur für die Personen auszufüllen, die tatsächlich hier in Radebeul sind. Dort muss auch das Datum der Ankunft in Radebeul angegeben werden und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel in die EU bzw. in den Schengenraum. Bitte nehmt auf all euren E-Mail Kommunikationen mit dem Ausländeramt Frau Kristina Auschner (fsa@ps-moritzburg.de Tel. 0351-833-86810) mit in den Verteiler. Sie ist die hauptamtliche Ansprechperson für Flüchtlingssozialarbeit (Produktionsschule Moritzburg) und kann in allen Zweifelsfällen kontaktiert werden.
    Ab dem 1. Juni ist das Jobcenter für die Leistungen zuständig (siehe unten)
  • Wer bei sich allein reisende Kinder aufgenommen hat, muss sich um entsprechende Vollmachten kümmern und sich an das Jugendamt in Meißen wenden.
  • Nach der Anmeldung bei der Stadt Radebeul erhalten alle sehr schnell auch eine Steuernummer direkt vom Finanzamt zugeteilt. Das ist sehr nützlich für die Eröffnung eines Girokontos (u.a. für die Überweisung von Unterstützungsleistungen) und später natürlich auch, um eine Arbeit aufzunehmen. Bitte den Briefkasten mit den beschriften, damit die amtliche Post auch ankommt.
  • Für alle Gastgeber gibt es eine Kostenerstattung von 5 Euro pro Tag und Person, die beim Ausländeramt in Meißen monatlich beantragt werden kann.
  • Es gibt vom Landkreis eine Übersicht darüber, wie eine Wohnung für Geflüchtete mindestens auszustatten ist und welche Höchstgrenzen (KdU) bei einer Vermietung gelten.
  • Achtet bitte auch auf die Gültigkeit der Pässe. Der beantragte Leistungsbezug gilt maximal für den Gültigkeitszeitraum. Ansonsten muss der Pass rechtzeitig an der Ukrainischen Botschaft in Berlin verlängert werden. Die Aufenthaltsberechtigung in Deutschland ist maximal 90 nach Einreise in den Schengenraum. Falls eure Gäste erwarten länger hier bleiben zu müssen oder zu wollen müssen sie noch einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ein biometrisches Passbild kann nachgereicht werden.

Jobcenter übernimmt zum 1. Juni 2022 Leistungen zum Leben

Siehe hier dazu die Pressemitteilung des Jobcenters in Auszügen:

Ab dem 1. Juni 2022 werden die Ukrainerinnen und Ukrainer

  • nach ihrer Registrierung im Ausländerzentralregister und
  • nach Erhalt der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels

im Jobcenter gemäß SGB II („Hartz IV“) betreut.

Ukrainische Altersrentnerinnen und Altersrentner werden ab dem 01.06.2022 

  • nach Ihrer Registrierung im Ausländerzentralregister und
  • nach Erhalt der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels

im Kreissozialamt gemäß SGB XII betreut und erhalten die Unterlagen und Informationen vom Kreissozialamt.